Sozialrecht−
Sie ärgern sich über Behördenwillkür oder Ungerechtigkeiten im sozialen Bereich? Nach unserer Erfahrung ist nahezu jeder
zweite Förderbescheid oder Hartz IV-Bescheid, der uns zur Überprüfung vorgelegt wird, unrichtig. Seitenlange Bescheide,
Hartz IV SGB II bis SGB XII, sind für den normalen Bürger Bücher mit sieben Siegeln. Wir können zwar die Gesetze nicht verändern,
wir halten uns jedoch durch regelmäßige Fortbildungen über die Änderungen ständig und seit Jahren auf dem Laufenden und immer auf den neuesten Stand.
Dabei geht es immer um Ihre Existenz. Die Krankenkasse zahlt nicht, die Berufsgenossenschaft erkennt nach einem Berufsunfall
Teile der daraus resultierenden Folgen nicht an, die Rente soll Ihnen nicht in richtiger Höhe ausbezahlt werden. Wir helfen Ihnen
auf allen Gebieten des Sozialrechts, gerichtlich und außergerichlich:
- Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Umschulung Berufsförderung
- Krankenversicherung, gesetzliche und private Krankenversicherung, Krankengeld,
Krankentagegeld, Rehamaßnahmen
- Rentenversicherung, gesetzliche und private, BUZ, berufsständische Versorgung
- Pflegeversicherung, Pflegegeld, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen etc.
- gesetzliche und private Unfallversicherung (Unfallrente, Leistungen bei Berufskrankheiten
und Arbeitsunfall, Invaliditätsleistungen, BG-Leistungen)
- Alterssicherung
- Rechte der behinderten Menschen, insbesondere Anerkennung des Grades
der Behinderung, Eingliederungshilfe für Behinderte, Gleichstellungsbescheide
- Sozialhilferecht, Jugendhilferecht, Gebiete an den Schnittstellen von Sozialrecht,
Familienrecht und Arbeitsrecht
- Elternunterhalt, Elterngeld, Inanspruchnahme durch den Träger der Sozialhilfe