MIET- UND Immobilienrecht−
Das durch uns bearbeitete Spektrum des Miet-,
Wohn- und Eigentumsrechts reicht vom Wohnraum- und gewerblichen Mietrecht,
sowie dem Pachtrecht über sämtliche Facetten des Wohnungseigentumsrechts,
des Nachbarrechts, sowie dies Maklerrechts bis hin zur Immobilienverwaltung
und dem Erwerb und Veräußerung gewerblicher und privater Immobilien.
Wir beraten und begleiten Sie hierbei umfassend.
Sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite und vertreten
Sie in allen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.
Empfehlenswert ist im Bereich des Immobilienrechtes stets,
dass Bestehen einer wirksamen Rechtsschutzversicherung,
da in den meisten Mietrechtsstreitigkeiten, bei denen es sich um Schimmelbildung
oder Nebenkostenabrechnungen, fehlende Schönheitsreparaturen oder Beschädigungen
der Mietsache handelt in der Regel kostenintensives Sachverständigengutachten zur
objektiven Klärung der Ursachen und Hintergründe erforderlich sind.